Liebe Mitglieder des Golfclubs Erding-Grünbach, liebe Gäste,
das Innenministerium hat sich auf wiederholte Nachfrage der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen, wonach ab 01. Dezember 2020 auch der „Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel” untersagt ist. Derzeit gehen wir davon aus, dass diese Sperre bis 10. Januar 2021 bestehen bleibt.
Dies ergibt sich auch der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
In einer Rundmail an die Mitglieder hat der Bayerische Golfverband folgenden Wortlaut versendet:
Um möglichen Interpretationen vorzubeugen, verweisen wir auf die Formulierung in der Verordnung, die von „Sportplätzen und anderen Sportstätten” spricht. Golfanlagen dürfen nach der zitierten Auffassung für die Ausübung des Golfsports im Freien nicht mehr genutzt werden.
Aufgrund dieser Verordnung müssen wir den Platz und das Übungsgelände/Range erneut schließen. Wir bitten um strikte Einhaltung dieser Regelungen, da Verstöße mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Der Golfclub behält sich im Falle von Verstößen Regressansprüche gegenüber den Verantwortlichen ausdrücklich vor. Über weitere Maßnahmen bzw. Veränderungen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
In den kommenden Wochen werden wir natürlich wie immer erreichbar sein und die Planungen für die neue Saison 2021 vorantreiben.
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne Advents- und Weihnachtszeit und bleiben Sie gesund.
Viele Grüße aus Grünbach
Max Schwaiger
Clubmanager
Grünbach, 03.12.2020